Wer als Vertragsarzt oder Vertragsärztin die Telematikinfrastruktur nutzt, ist gesetzlich verpflichtet, seine IT-Sicherheit nachzuweisen — nicht irgendwann, sondern laufend. Viele Praxen unterschätzen, wie konkret diese Anforderungen heute bereits sind.
Was die KBV wirklich von Ihrer Praxis-IT verlangt
Die KBV IT-Sicherheitsrichtlinie (§ 390 SGB V) ist kein Empfehlungskatalog. Sie ist verbindliches Recht für alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert Honorarkürzungen — und im Schadensfall auch haftungsrechtliche Konsequenzen gegenüber Patienten.
Die Richtlinie unterscheidet Praxen nach Größe: Kleinpraxen bis zu fünf Personen gelten als Basisgruppe, müssen aber dennoch eine definierte Mindestschutzebene nachweisen. Dazu zählen unter anderem ein aktueller Virenschutz, regelmäßige Datensicherungen, ein dokumentiertes Patch-Management und der Schutz des Praxisnetzwerks durch geeignete technische Maßnahmen.
Eine Firewall allein erfüllt diese Anforderungen nicht — sie ist lediglich ein Baustein von vielen.
Typische Sicherheitslücken in kleinen Arztpraxen
In der Praxis sieht die Realität häufig anders aus als im Anforderungsdokument. Folgende Schwachstellen begegnen uns bei Vertragsarzt-IT im Alltag besonders oft:
Fehlende oder ungetestete Datensicherung
Viele Praxen sichern ihre Daten auf einer externen Festplatte, die dauerhaft am Server hängt. Im Ransomware-Fall ist diese Sicherung sofort mitbetroffen. Eine regelkonforme Datensicherung muss regelmäßig, automatisiert und räumlich getrennt erfolgen — und ihre Wiederherstellbarkeit muss nachweislich getestet werden.
Kein getrenntes Netzwerk für Gäste und Medizingeräte
Wenn das WLAN für Patienten im Wartezimmer dasselbe Netzwerksegment nutzt wie Ihr Praxisverwaltungssystem, besteht ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Medizinische Geräte, die per Netzwerk angebunden sind, gehören in ein eigenes, getrenntes Segment — ein sogenanntes VLAN.
Veraltete Betriebssysteme und fehlende Updates
Windows 10 läuft noch auf vielen Praxisrechnern — aber ohne aktives Patch-Management werden bekannte Sicherheitslücken nicht geschlossen. Die KBV verlangt ausdrücklich einen dokumentierten Update-Prozess. Ein System, das seit Monaten keine Sicherheitsupdates erhalten hat, ist kein Randproblem, sondern ein Compliance-Verstoß.
Fehlende Dokumentation
Selbst wer technisch gut aufgestellt ist, scheitert häufig an der Dokumentationspflicht. Ohne schriftliche Nachweise über Sicherheitsmaßnahmen, Verantwortlichkeiten und Notfallprozesse lässt sich die Einhaltung der KBV-Anforderungen im Zweifelsfall nicht belegen.
Unsicherer Fernzugriff
Viele Praxen ermöglichen Fernwartung oder Homeoffice-Zugriff über unsichere Verbindungen. Ein verschlüsselter VPN-Tunnel ist hier Pflicht — nicht Kür.
Die Checkliste: Wo steht Ihre Praxis?
Nutzen Sie diese Übersicht als erste Orientierung. Wenn Sie auch nur eine Frage mit „Nein“ oder „Weiß ich nicht“ beantworten, besteht konkreter Handlungsbedarf.
- ☐ Werden Datensicherungen täglich automatisiert und räumlich getrennt durchgeführt?
- ☐ Wurde die Wiederherstellung aus dem Backup in den letzten zwölf Monaten erfolgreich getestet?
- ☐ Sind Gäste-WLAN, Medizingeräte und Praxisverwaltung in getrennten Netzwerksegmenten?
- ☐ Erhalten alle Systeme zeitnah Sicherheitsupdates — und ist das dokumentiert?
- ☐ Sind Fernzugriffe ausschließlich über verschlüsselte VPN-Verbindungen möglich?
- ☐ Existiert ein schriftliches Notfallkonzept für IT-Ausfälle und Datenverlust?
- ☐ Sind Zugriffsrechte auf Patientendaten auf das notwendige Minimum beschränkt?
- ☐ Werden Mitarbeitende regelmäßig zu IT-Sicherheit und Phishing sensibilisiert?
Vom Befund zum Fahrplan: Der ordana IT-Sicherheitscheck
Eine Checkliste zeigt Ihnen, wo Sie stehen. Sie zeigt Ihnen nicht, wie Sie die Lücken schließen — und erst recht nicht, in welcher Reihenfolge das sinnvoll ist.
Genau hier setzt der ordana IT-Sicherheitscheck an. Als KBV-zertifizierter IT-Dienstleister für Arztpraxen analysieren wir Ihre gesamte Praxis-IT: Netzwerk, Endgeräte, Datensicherung, Zugriffskonzepte und Dokumentation. Das Ergebnis ist kein abstraktes Gutachten, sondern ein konkreter Maßnahmenplan — priorisiert, verständlich und umsetzbar.
Sie erhalten eine klare Übersicht, welche Anforderungen der KBV IT-Sicherheitsrichtlinie bereits erfüllt sind, wo Handlungsbedarf besteht und welche Schritte als nächstes sinnvoll sind. Wir nehmen Ihnen die IT-Sorgen ab — damit Sie sich auf das konzentrieren können, was zählt: Ihre Patientinnen und Patienten.
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Sicherheit ist keine einmalige Aufgabe
KBV IT-Sicherheit in der Arztpraxis ist kein Projekt, das man einmal abschließt. Anforderungen entwickeln sich weiter, Bedrohungslagen verändern sich, neue Geräte kommen in Ihre Praxis. Zuverlässige IT-Sicherheit braucht einen Partner, der Ihre Praxis kennt und dauerhaft an Ihrer Seite ist.
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